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Arbeitssicherheit

Externe Sicherheitsfachkraft

Verlassen Sie sich auf uns für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens gemäß §§ 73 und 78 ASchG. Wir bieten Ihnen nicht nur zuverlässige und kompetente Unterstützung, sondern sorgen auch dafür, dass Ihr Unternehmen immer im Einklang mit den neuesten gesetzlichen Vorgaben steht. Mit uns als Partner übernehmen Sie nicht nur Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter – Sie schaffen auch Rechtssicherheit und vermeiden potenzielle Risiken. Vertrauen Sie auf unser umfassendes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb langfristig zu optimieren.

Sicherheitstechnische Beratung im Arbeitnehmerschutz

Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Brandschutzbeauftragter mit sämtlichen relevanten Zusatzqualifikationen biete ich sicherheitstechnische Beratung bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten sowie bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln. Zudem unterstütze ich bei der Einführung oder Anpassung von Arbeitsverfahren und dem Einsatz von Arbeitsstoffen.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung sowie in der Beratung zu ergonomischen und arbeitshygienischen Fragestellungen – insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen.

Darüber hinaus berate ich bei der Organisation des Brandschutzes, der Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sowie bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen. Ziel ist die praxisgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

Übernahme von Arbeitsplatzevaluierungen

Unter Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit ermittelt, beurteilt und in der Folge beseitigt werden, wobei all diese Schritte zu dokumentieren sind. Diese Gefahrenermittlung muss sich an der Art der Arbeitsplätze, an den Arbeitsvorgängen und an der technischen Komplexität oder auch an der Gestaltung der Arbeitsaufgaben und der Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation orientieren.

Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung zu sorgen. Sie können aber auch fachlich geeignete Personen wie z. B. Sicherheitsfachkräfte damit beauftragen.

Übernahme von Evaluierungen nach speziellen Verordnungen

Spezielle Evaluierungspflichten sind spezielle Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Bewertung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz, die über die allgemeine Evaluierungspflicht hinausgehen. Sie betreffen bestimmte Risiken, Arbeitsmittel und Prozesse und sind in speziellen Verordnungen und Gesetzen geregelt.

▸ Mutterschutzgesetz (MSchG): Evaluierung der Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern.

▸ Alleinarbeit (AlleinarbV): Evaluierung von Alleinarbeitsplätzen.

▸ Bildschirmarbeit (BS-V): Evaluierung der Gefahren bei Bildschirmarbeit, insbesondere bei mehr als 2 Stunden (ununterbrochen) oder 3 Stunden täglicher Bildschirmarbeit.

▸ Jugendliche und Lehrlinge (KJBG): Es sind die für die Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit bestehenden Gefahren als auch Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendlichezu ermitteln.

▸ Begünstigte Behinderte: Evaluierung spezifischer Gefahren sowie bestimmter Arbeiten, für die nicht jeder Arbeitnehmer mit Behinderung eingesetzt werden kann, barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, rechtzeitiges Wahrnehmen von Gefahren, Möglichkeit im Gefahrenfall, die Arbeitsstätte rasch und sicher verlassen zu können.

Begehungen gem.§ 77a ASchG

Sicherheihtstechnische Begehung in Arbeitsstätten mit maximal 50 Arbeitnehmern.

Siegel-staatlich geprüft

Wer schützt die, die schützen?

Maßgeschneiderter Arbeitsschutz für das Sicherheitsgewerbe

Die Aufgaben im Sicherheitsgewerbe sind ebenso vielfältig wie verantwortungsvoll: Ob Revier- oder Kontrollgänge, Botschafts- oder Straßensicherungsdienste bis hin zu Einsätzen bei Veranstaltungen – Sicherheitskräfte stehen tagtäglich im Dienste der Ordnung und Sicherheit. Diese Einsätze finden häufig unter herausfordernden Bedingungen statt: Exponierte Arbeitsplätze, fehlender Witterungsschutz, keine sanitären Anlagen oder Pausenräume sind keine Seltenheit. Hinzu kommen physische und psychische Belastungen durch den ständigen Kontakt mit der Öffentlichkeit, unvorhersehbare Einsatzsituationen und das erhöhte Gefahrenpotenzial.

Gerade in diesem sensiblen Bereich ist es unerlässlich, auf eine Sicherheitsfachkraft zu setzen, die die branchenspezifischen Anforderungen kennt und praxisnahe Lösungen anbietet. Nur so lassen sich Maßnahmen umsetzen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes entsprechen als auch die Bedürfnisse der Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen berücksichtigen.
Verantwortung im Sicherheitsgewerbe beginnt beim Arbeitsschutz – und endet bei motivierten, gesunden Mitarbeitenden.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Arbeitssicherheit

Preise pro Stunde

Preise gültig ab 01.04.2025, alle Preisangaben in EUR ohne USt.!
Umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.


Sicherheitsfachkraft 125,-
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter für alle brandschutztechnischen Einrichtungen, Abfallbeauftragter gemäß § 11 AWG 2002, Laserschutzbeauftragter für Laser (Light)-Shows, Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen gemäß ONS 1100, Sachkundenachweis im Umgang mit Giften.
inkl. Ab- und Anfahrt in Wien
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